Unsere Schule bietet die Möglichkeit zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung (BRP). Dazu muss vorab ein Zulassungsansuchen eingebracht werden. Für den Antritt zur Prüfung wird erwartet, dass die Kanditatinnen und Kanditaten gut vorbereitet und in einer dem Anlass entsprechenden Kleidung zu den Prüfungen erscheinen.

Auf der Webseite der Bildungsdirektion Wien stehen umfassende Informationen (Link) zur Berufsreifeprüfung zur Verfügung. Bei Unklarheiten oder Fragen in Bezug auf das Ablegen der Berufsreifeprüfung an unserer Schule kontaktieren Sie bitte brp@bhakwien11.at.


Termine für die Prüfungen und für die Anmeldung

Die folgenden Anmeldetermine für die Ablegung der BRP an unserer Schule sind jeweils genau einzuhalten. Verspätete Anmeldungen werden für den jeweiligen Termin nicht akzeptiert:

Prüfungstermin Anmeldezeitraum
Herbst (Sept, Okt) Anmeldeschluss 10. Juni
Frühjahr (Jän, Feb) Anmeldeschluss 23. Oktober (vor den Herbstferien)

Für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung bzw. persönlichen Anmeldung für das Zulassungsgespräch buchen Sie sich grundsätzlich hier einen Termin.

Details zu den Prüfungsterminen werden auf der elektronischen Amtstafel auf dieser Webseite veröffentlicht.


Zum vereinbarten Anmeldetermin sind mitzunehmen

  • das ausgefüllte Zulassungsformular (hier abrufbar)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Zeugnisse
  • Heiratsurkunde falls erforderlich
  • Reisepass/Führerschein/Personalausweis

Weiters ist ein schriftliches Ansuchen an die Externistenprüfungskommission erforderlich (Form: Privatbrief). Folgende Inhalte sind zu berücksichtigen:

  • Bekanntgabe des gewünschten Fachbereiches inkl. Begründung (RW/BWL, Politische Bildung und Recht, Digital Business)
  • Den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen (z. B. Lehrabschlussprüfung)
  • Gewählte Schulart oder Fachrichtung = Handelsakademie
  • Gewählte lebende Fremdsprache unter Angabe, ob die Teilprüfung schriftlich oder mündlich abgelegt wird
  • Beabsichtigter Zeitpunkt der Ablegung der Berufsreifeprüfung bzw. der Teilprüfung
  • Evtl. Nachweis über den Erlass von Prüfungen
  • Nachweis, wenn der Fachbereich nicht dem erlernten Beruf entspricht

Die erforderlichen Dokumente sind in Original und Kopie zur Anmeldung mitzubringen. Die Kopien werden nicht von der Schule gemacht.


Prüfungsgebühr

Gemäß § 11 Abs. 2. der VO über die Berufsreifeprüfung hat der Prüfungskandidat eine Prüfungsgebühr in der Höhe der anfallenden Prüfungstaxen (Berechnungsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Abgeltung für Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens, § 15 SchUG, BGBI. Nr. 314/1976 i.d.g.F.) vor Antritt der Prüfung zu entrichten. - Über die Höhe des zu entrichtenden Betrages informieren Sie sich bitte bei Frau Michel (01) 767 95 55.

Beachten Sie, dass Stempelgebühren in der Höhe von 29,90 € sofort beim vereinbarten Anmeldetermin (per Bankomatkartenzahlung) zu entrichten sind.

Quellen: BGBI. Nr. 118/2008, BMBWF