COVID-19-Information
Auf dieser Seite werden Regelungen und Maßnahmen bei uns an der Schule betreffend COVID-19 und weiterführende Links mit relevanten Informationen veröffentlicht. Die aktuellen Informationen werden von der Schulleitung jeweils auch per E-Mail kommuniziert. Individuelle Maßnahmen für einzelne Klassen aufgrund von Verdachtsfällen oder Erkrankungsfällen werden nicht auf dieser Webseite veröffentlicht sondern ausschließlich per E-Mail kommuniziert.
Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23
Ziel im Schuljahr 2022/23 ist es, mit COVID-19 leben zu lernen und einen kontinuierlichen Schulbetrieb ohne Schulschließungen zu ermöglichen. Es hängt viel von der Mitarbeit und Eigenverantwortlichkeit ALLER Bildungspartner/-innen, Schüler/-innen, Erziehungsberechtigte, Lehr- sowie Verwaltungspersonal ab, das wir gemeinsam dieses Ziel erreichen können.
Basierend auf dem COVID-Schulverordnug vom 29.08.2022 und den Vorgaben der Wiener Gesundheitsbehörde, gelten an der ELFER HAK/HAS die Regeln, die im Hygiene- und Präventionskonzept der ELFER HAK HAS für das Schuljahr 2022/23 festgehalten wurden.
Krankheitsfall
- Schüler/-innen, die krank sind, melden sich in der Schule krank und bleiben zuhause. Das bezieht sich auf alle Krankheiten, nicht speziell auf COVID-19. Klären Sie die Symptome mit ihrem Arzt ab und machen bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion, einen PCR-Test.
Im Falle eines positiven PCR-Tests muss das entsprechende Testzertifikat umgehend per Mail an die Schulleitung und den Klassenvorstand übermittelt werden.
- Mit COVID infizierte Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Verwaltungspersonal MIT SYMPTOMEN müssen weiterhin für 10 Tage (Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen) zu Hause abgesondert werden. Mit COVID infizierte Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Verwaltungspersonal OHNE SYMPTOME unterliegen einer Verkehrseinschränkung und dürfen zwar weiterhin am Unterricht teilnehmen, aber jedenfalls nur mit permanent getragener FFP2-Maske (für 10 Tage und Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen).
- Tritt in einer Klasse bzw. Gruppe eine positive PCR-Testung auf, d.h.: Testzertifikat wird an die Schulleitung und an den Klassenvorstand kommuniziert, wird in der unmittelbar nächsten Unterrichtsstunde eine Antigen-Schnelltestung für die Klasse bzw. Gruppe von Seiten der Schulleitung verordnet.
Im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests in der Schule tritt der bereits bekannte Prozess des Verdachtsfallmanagements ein.
- Die Antigen-Positive Schülerin bzw. der Antigen-Positive Schüler gehen begleitet durch eine Lehrperson mit FFP2-Maske in Raum B201.
- Die Lehrperson kontakiert die Schulleitung, woraufhin Letztere die Betreuung und das Meldungs-Management übernimmt.
- Die Erziehungsberechtigten werden kontaktiert und die Schülerin bzw. der Schüler nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt.
- Von Seiten der Erziehungsberechtigten ist 1450 zu kontaktieren und es wird eine PCR-Testung durchgeführt.
- Das Test-Zertifikat ist bitte in jedem Fall an den Klassenvorstand und an die Schulleitung zu übermitteln.
- Bei einem positiven PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung (ab dem Zeitpunkt der Testabnahme). Eine Freitestung ist bei Symptomfreiheit, 5 Tage nach Testabnahme möglich.
- Bei einem negativen PCR-Testzergebnis ist ein uneingeschränkter Schulbesuch wieder möglich.
Grundsätzliches zum Schuljahr 2022/23
- Der Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 ist in den sogenannten „Variantenmanagementplan (VMP)“ der Bundesregierung eingebunden, der Maßnahmen in vier verschiedenen Szenarien vorsieht. Für den Schulstart mit 05.09.2022 sind vom BMBWF KEINE Maßnahmen des VMP angeordnet.
- Die geplanten Schulveranstaltungen (insb. Sprachreisen und die Sommersportwoche im 3. Jg. der HAK) können aus jetziger Sicht stattfinden.
- Sollte das Infektionsgeschehen an der ELFER HAK in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten dies erforderlich machen, kann für einzelne Klassen eine FFP2-Maskenpflicht, eine Testpflicht oder sogar eine Wechsel in den ortsungebunden Unterricht (Klassenschließung und Unterricht über die bekannten Lernplattformen und Kommunikationskanäle) unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Es ist daher wichtig, dass die oben angeführten Maßnahmen eigenverantwortlich mitgetragen werden, um gemeinsam das Ziel eines kontinuierlichen Schulbetriebs ohne Einschränkungen, zu erreichen.
Weiterführende Informationen
Allgemeine, wichtige Informationen im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation und den erforderlichen Maßnahmen an der ELFER HAK/HAS sind im folgenden Dokument zusammengefasst:
Weitere offizielle Dokumente, in denen die Vorgehensweise für den Schulbetrieb aus dem Schuljahr 2021/22 sowie die weiteren Maßnahmen in Abhängigkeit der jeweiligen Risikolage geregelt waren, sind hier abrufbar:
- Bundesgesetzblatt CoVid-19-Schulverordnung 2021/22
- CoVid-19-Schulverordnung 2021/22 samt Markierungen
- Erlass "Sichere Schule" 2021/22
- Erlass zum Schulbetrieb vom 13.12.2021 bis 14.01.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 10.01.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 07.02.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 20.02.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 28.02.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 19.04.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 25.04.2022
- Erlass zum Schulbetrieb ab 02.06.2022
- Änderung der CoVid-Schulverordnung vom 30.05.2022 - BGBl_II_Nr_202_2022.pdf
Für Fragen können Sie sich auch jederzeit an die Schulleitung bzw. die Klassenvorständinnen und Klassenvorstände wenden.